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   OLG Frankfurt, 30.04.2008 - 15 U 91/07   

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https://dejure.org/2008,29885
OLG Frankfurt, 30.04.2008 - 15 U 91/07 (https://dejure.org/2008,29885)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.04.2008 - 15 U 91/07 (https://dejure.org/2008,29885)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. April 2008 - 15 U 91/07 (https://dejure.org/2008,29885)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 HOAI
    Schadensersatz aus Architektenvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz aus Architektenvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz auch aus honorarfreier Gefälligkeit!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2004 - 23 U 73/04

    Schadenersatzanspruch gegen Architekten wegen unzureichender Abdichtung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2008 - 15 U 91/07
    Der Senat folgt deshalb auch der Auffassung, wonach in einem solchen Falle vertragliche Übernahme von Architektenleistungen bei einer Schlechterfüllung Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche begründet werden (vgl. die vom Landgericht zitierten Entscheidungen OLG Düsseldorf OLGR 2005, 118; OLG Celle, Urteil vom 31. Mai 2001, 16 U 260/00; OLG Köln NZ Bau 2006, 183).
  • OLG Celle, 19.06.2001 - 16 U 260/00

    Schadensersatzanspruch gegen den Architekten wegen mangelhafter Bauüberwachung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2008 - 15 U 91/07
    Der Senat folgt deshalb auch der Auffassung, wonach in einem solchen Falle vertragliche Übernahme von Architektenleistungen bei einer Schlechterfüllung Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche begründet werden (vgl. die vom Landgericht zitierten Entscheidungen OLG Düsseldorf OLGR 2005, 118; OLG Celle, Urteil vom 31. Mai 2001, 16 U 260/00; OLG Köln NZ Bau 2006, 183).
  • BGH, 20.09.1984 - III ZR 47/83

    Haftung der Gemeinde bei Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages mangels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2008 - 15 U 91/07
    Zu würdigen sind die wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung der Angelegenheit, vor allem für den Begünstigten, ferner Art, Grund und Zweck der Gefälligkeit, sowie die Interessenlage (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. NJW-RR 2006, 117, 120; NJW 1985, 1778 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 14.11.2002 - III ZR 87/02

    Haftung des Angestellten eines Urkundsnotars

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2008 - 15 U 91/07
    Ein solcher Haftungsausschluss kommt zwar in Betracht, wenn der Gläubiger der Leistung eine dahingehende Forderung billigerweise nicht hätte ablehnen dürfen (vgl. BGH NJW 2003, 578; NJW 1989, 3276).
  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 312/02

    BOSS-Club

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2008 - 15 U 91/07
    Zu würdigen sind die wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung der Angelegenheit, vor allem für den Begünstigten, ferner Art, Grund und Zweck der Gefälligkeit, sowie die Interessenlage (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. NJW-RR 2006, 117, 120; NJW 1985, 1778 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 17.05.1971 - VII ZR 146/69

    Allgemeines Vertragsrecht - Politischer Widerstand als Auftragsvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2008 - 15 U 91/07
    Eine vertragliche Bindung liegt nahe, wenn der Begünstigte sich erkennbar auf die Zusage verlässt und für ihn erhebliche Werte auf dem Spiel stehen (BGH NJW 1971, 1404).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2010 - 15 U 63/08

    Haftung des Architekten: Haftung für die faktische Übernahme von

    Gleichartige Schadensersatzansprüche aus demselben Rechtsverhältnis betreffend dasselbe Bauvorhaben waren Gegenstand des Rechtsstreits 15 U 91/07 (1 O 290/05 LG Marburg), das aufgrund der von der Klägerin gegen das Urteil des Senats vom 30. April 2008 eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof anhängig ist (VII ZR 119/08).

    Im Rechtsstreit 15 U 91/07 (1 O 290/05 LG Marburg) hat der Senat hierzu ausgeführt:.

    Der Senat bejaht nun diese Frage, die er im Urteil vom 30. April 2008 im Rechtsstreit 15 U 91/07 noch offen gelassen hatte.

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